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740 - 764 MHz
740 - 764 MHz
Die Frequenznutzung ab 2015 - damit Sie zukunftssicher entscheiden können
Ab dem Jahr 2015 ist im Bereich 790 MHz bis 814 MHz von staatlicher Seite die Neuzulassung von drahtlosen Mikrofonsystemen nicht mehr möglich. Diese Technik kann weiter betrieben werden, allerdings sind Störungen durch die Nutzung der Digitalen Dividende nicht auszuschließen. Die Systeme in dem oben genannten Frequenzbereich benötigen dann eine Frequenzzuteilung und sind somit anmelde- und gebührenpflichtig.
Damit Sie zufrieden und zukunftssicher mit den Geräten von JTS arbeiten können, empfiehlt MONACOR INTERNATIONAL die Umstellung auf die neuen Modelle mit dem Zusatz /2. Diese nutzen den Frequenzbereich 740 MHz bis 776 MHz.
Auch dieser Frequenzbereich ist in der EU anmelde- und gebührenpflichtig. Nutzer von Funkmikrofonen in diesem Bereich müssen eine Frequenzzuteilung bei der jeweiligen Außenstelle der Bundesnetzagentur beantragen.
Weitere Informationen zum oben genannten Thema finden Sie auch auf der folgendenWebsite: www.bundesnetzagentur.de.
Damit Sie zufrieden und zukunftssicher mit den Geräten von JTS arbeiten können, empfiehlt MONACOR INTERNATIONAL die Umstellung auf die neuen Modelle mit dem Zusatz /2. Diese nutzen den Frequenzbereich 740 MHz bis 776 MHz.
Auch dieser Frequenzbereich ist in der EU anmelde- und gebührenpflichtig. Nutzer von Funkmikrofonen in diesem Bereich müssen eine Frequenzzuteilung bei der jeweiligen Außenstelle der Bundesnetzagentur beantragen.
Weitere Informationen zum oben genannten Thema finden Sie auch auf der folgendenWebsite: www.bundesnetzagentur.de.
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