- Widerrufsbelehrung -
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
maximum-electronic
Inh.: Manfred Bender
Westring 55
64354 Reinheim
Fax: 06162 96 92 987
E-Mail:

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für:
* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Reinheim, 01.01.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 14 BGB
I. Geltungsbereich
Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen), auch künftige, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich niederzulegen.
Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). II. Vertragsschluss, Beschaffenheit unserer Ware
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit uns erst dann zustande, wenn dem Besteller unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit den Lieferungen beginnen.
Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Andere Vereinbarungen zur Vertragsausführung, insbesondere nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Solche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Wir behalten uns Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Produktänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vor. Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller als solche vereinbart haben. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Erklärungen, die über eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3. hinausgehen und die wir im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften und Merkmale unserer Ware abgeben, stellen nur dann eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 442, 444 BGB dar, wenn sich unsere Erklärung auf die Beschaffenheit (eine Eigenschaft) der Sache bezieht und wir erklären, für die Beschaffenheit verbindlich und verschuldensunabhängig einstehen zu wollen. Solche Erklärungen sind schriftlich niederzulegen. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir dem Besteller unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche im Garantiefall zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben. Die Rechte des Bestellers aus der Garantie ergeben sich im Garantiefall ausschließlich aus der Garantieerklärung. Die Garantieerklärung ist schriftlich niederzulegen. Nimmt der Besteller die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt die dadurch entstandenen Versandkosten und Gebühren sowie 25,00 EUR als Aufwandpauschale zu verlangen, wobei es dem Besteller vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Betrug, insbesondere bei Kreditkarten- und Lastschriftzahlungen, wie falsche Angaben zur Person und zu Kreditkarten- oder Kontonummern wird strafrechtlich verfolgt. III. Lieferung, Gefahrübergang
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Reinheim oder ab Werk des Vorlieferanten.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind Der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand zur Verfügung gestellt haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers bzw. des Lagers unseres Vorlieferanten. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Besteller über. Dies gilt auch, wenn Lieferung "frachtfrei" vereinbart worden ist. Transportschäden müssen sofort dem Frachtführer gemeldet werden. IV. Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte
Unsere Lieferfristen gelten ab Abgang Lager Reinheim bzw. ab Lager unseres Vorlieferanten.
Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. In den Fällen der Ziffer IV. 2 und 3 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Besteller unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen der Ziffer IV. 2. bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung in den Fällen der Ziffer IV. 3. informiert haben und dem Besteller unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten. Wir verpflichten uns ausdrücklich zur unverzüglichen Information und Rückerstattung nach Satz 1 gegenüber dem Besteller. Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen der nachfolgenden Ziffer IX. V. Preise und Zahlungen
- Unsere Preise gelten brutto (inkl. Umsatzsteuer) ab Lager inklusive Verpackung, es sei denn, wir haben mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Es gelten die bei Vertragsabschluss in unseren Katalogen oder Preislisten ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Katalogpreise zu ändern, wenn wir den Besteller über die Preisänderung rechtzeitig vor Vertragsabschluss informieren. Wir behalten uns ferner das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Vertrages unsere Produktions- und Lieferkosten aus von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Tariferhöhungen, Materialpreiserhöhungen, Steuererhöhungen etc.) erhöhen und wir den Besteller über die Preiserhöhung rechtzeitig vor Lieferung informieren.
- Der Mindestauftragswert beträgt 15,00 EUR brutto, es sei denn, wir haben mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bestellungen unter dem Mindestauftragswert werden nur gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR angenommen, es sei denn, wir haben mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Lieferungen unter einem Mindestauftragswert von 250,00 EUR brutto erfolgen gegen Zahlung einer Versandkostenpauschale von 7,90 EUR innerhalb der BRD. Lieferungen ab 250.00 EUR brutto erfolgen innerehalb der BRD versandkostenfrei, es sei denn, die Versendung erfolgt auf Wunsch des Bestellers als Expresslieferung, Luftfracht, Schnellpaket etc.; die Kosten einer solchen Sonderversendung trägt der Besteller. Versandkosten für den Rücktransport von Verpackungsmaterialien, die wir zurücknehmen, trägt der Besteller.
- Zahlungen erfolgen bei Lieferung per Nachnahme gegen Zahlung einer Nachnahmegebühr von 4,28 EUR zzgl. 2,00 EUR Übermittlungsentgelt von DHL, es sei denn, wir haben mit dem Besteller etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Zahlung eines Rechnungsbetrages per Vorkasse gewähren wir 2% Nachlass vom Warenwert.
- Wechsel nehmen wir nicht entgegen. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift der Scheckbeträge erfolgt erst, wenn uns der Gegenwert endgültig zur Verfügung steht.
- Wird eine Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum Besteller sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferungen bereits erbracht haben. Dies gilt auch dann, wenn wir bereits Schecks angenommen haben. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Bestellers nahelegt. Dasselbe gilt, wenn sich der Besteller mit mindestens zwei Rechnungen im Zahlungsverzug befindet. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, dem Besteller eine angemessene Frist zu setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferungen nach seiner Wahl entweder die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen, können wir Nachnahme oder Vorauskasse verlangen.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers stehen uns Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
- Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
- Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung, die nicht in einer Geldforderung besteht, bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.
VI. Rückgabeoption
- Mangelfreie Waren nehmen wir nicht zurück, es sei denn, wir haben der Rückgabe ausdrücklich vorher zugestimmt. Für zurückgenommene Ware erhält der Besteller eine Gutschrift, abzüglich einer Kostenbeteiligung von 20% des Warenwertes. Eine Rückerstattung des Kaufpreises kann der Besteller nicht verlangen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Besteller.
- Waren, die nicht in unseren Katalogen angeboten werden sowie Waren, die auf Wunsch des Bestellers verändert oder angefertigt wurden, sind von der Rückgabeoption der vorstehenden Ziffer 1 ausgeschlossen. Dies gilt auch für Akkumulatoren, Batterien, Leuchtmittel, Bücher, Videos, CDs, Datenträger und Software.
VII. Rechte und Pflichten des Bestellers bei Mängeln
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich bei Lieferung auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Besteller uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 10 Werktagen anzuzeigen. Verborgene Mängel hat der Besteller uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Sowohl der erkennbare als auch der verborgene Mangel ist grundsätzlich schriftlich anzuzeigen, es sei denn, die Anzeigefrist kann durch eine schriftliche Anzeige nicht eingehalten werden. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann sich der Besteller auf den Mangel nicht berufen.
- Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Besteller die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:
- Liegt der Mangel in einer Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Ware, für die wir dem Besteller zusätzliche Rechte im Sinne einer Garantie nach Ziffer II.5 für den Garantiefall eingeräumt haben, stehen dem Besteller unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantieerklärung zu.
- Liegt der Mangel in einer Beschaffenheit unserer Ware, für die wir eine Garantie nach Ziffer II. 4 übernommen haben, stehen dem Besteller die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt zu.
- Unterfällt der Mangel keiner Garantie im Sinne der Ziffern VII. 2 a und b und liegt der Mangel in einer nur unerheblichen Abweichung von einer vereinbarten Beschaffenheit im Sinne der Ziffer II. 3., steht dem Besteller nur ein Recht auf angemessene Minderung zu. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, gilt dasselbe bei einer nur unerheblichen Abweichung von derjenigen Beschaffenheit, die bei Waren gleicher Art üblich ist und die der Besteller nach der Art der Ware erwarten kann, wenn sich die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst gewöhnliche Verwendung eignet.
- Weicht die Beschaffenheit im Sinne Ziffer VII. 2 c) erheblich ab, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Besteller unzumutbar, stehen dem Besteller seine sonstigen gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln zu.
- Erhöhen sich unsere Aufwendungen im Falle der Nacherfüllung, weil die Ware an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs verbracht wurde, hat der Besteller uns die erhöhten Aufwendungen zu ersetzen
- Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wurde arglistig verschwiegen oder wird von einer von uns übernommenen Garantie im Sinne von Ziffer II. 4 oder im Sinne von Ziffer II. 5 erfasst, die dem Besteller im Garantiefall ausweislich der Garantieerklärung auch Schadenersatzansprüche einräumt.
- Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne mangelhaft oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich ein etwaiges Rücktrittsrecht des Bestellers auf die mangelhafte Ware oder dem mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden kann oder dies für den Besteller unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind vom Besteller darzulegen.
VIII. Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss
- Wir haften in jedem Fall unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Rechte des Bestellers, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu Iösen, sind ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- Soweit wir eine Garantie im Sinne von Ziffer II.4 oder im Sinne von Ziffer II. 5 abgegeben haben, bleiben die gesetzlichen Ansprüche sowie die Ansprüche des Bestellers aus der Garantieerklärung von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum.
- Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Besteller erfolgt stets für uns. Wird unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Besteller verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im übrigen das Gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware hat sich der Besteller gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Der Besteller ist dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.
- Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt oder unsere Forderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet erscheinen. Der Besteller hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Tritt der Besteller seine Forderungen aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factoring ab, hat er uns dies anzuzeigen. Seine für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor tritt er bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Unsere Interventionskosten trägt der Besteller, dem wir unseren etwaigen Kostenerstattungsanspruch gegen den Dritten Zug-um-Zug gegen Zahlung der lnterventionskosten abtreten.
- Der Besteller ist berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.
X. Verjährungsfristen
- Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware verjähren in zwei Jahren, bei gebrauchter Ware verjähren sie in einem Jahr. Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das in einem Grundstück eingetragen werden kann, besteht, verjähren in drei Jahren.
- Sonstige vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem Jahr.
- Ansprüche des Bestellers aus einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne der Ziffer II. 5. verjähren in einem Jahr; der Verjährungsbeginn richtet sich nach der gesetzlichen Rechtslage. Enthält eine Garantieerklärung eine längere Garantiefrist als zwei Jahre, beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Entdeckung des Mangels, sofern der Mangel innerhalb der Garantiefrist entdeckt wurde.
- Abweichend von den Ziffern XI. 1-3 gelten für folgende Ansprüche des Bestellers die gesetzlichen Verjährungsfristen:
a) Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB sowie
c) Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels. - Für Rechte des Bestellers, sich wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu Iösen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften entsprechend.
- Unsere Ansprüche gegen den Besteller verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
- Der Besteller verpflichtet sich, bei Weiterverkauf der Ware in das Ausland UN-Kaufrecht nicht auszuschließen.
- Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Bestellers, ist Reinheim
- Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Reinheim. Wir haben jedoch auch das Recht, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftsdateien gespeichert.
maximum-electronic, Reinheim, 01/2008