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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher* im Sinne von § 13 BGB

  1. Geltungsbereich
    Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

  2. Vertragspartner, Kundendienst
    Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma maximum-electronic, Inhaber: Wolfgang Bender, Alicenstr. 6, D-64293 Darmstadt. Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen über unser Kontaktformular.

  3. Vertragsabschluss
    Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
    Es sei denn, Sie haben die Zahlungsart PayPal gewählt. Dann kommt der Vertrag in jedem Fall zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung bei dem Zahlungsdiensteanbieter zustande.
    Es sei denn, Sie haben die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt. Dann kommt der Vertrag in jedem Fall zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung bei dem Zahlungsdiensteanbieter zustande.
    Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird.

  4. Vertragstextspeicherung
    Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen, sofern Sie ein solches bei uns angelegt haben.

  5. Versandkosten und Bezahlung
    Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten und mögliche Bezahlungsarten erfahren Sie in unserem Online-Shop unter  "Versand & Zahlung".

  6. Selbstabholung
    Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

  7. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  8. Transportschäden
    Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

  9. Widerrufsbelehrung
    Eine Belehrung über die Voraussetzung und Folgen des gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Versandbestellungen erhalten Sie in unserem Online-Shop unter "Widerrufsrecht".

  10. Kostentragungsvereinbarung bei Ausübung des Widerrufsrechtes
    Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, Ihnen im Rahmen der Ausübung des in der Widerrufsbelehrung wiedergegebenen gesetzlichen Widerrufsrechtes wie folgt die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen:
    Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

  11. Vertragssprache
    Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2013, maximum-electronic

*Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 14 BGB


I. Geltungsbereich

  1. Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen), auch künftige, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer nachfolgenden Lieferungsund Zahlungsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich niederzulegen.
  2. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) mit Sitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland.

II. Vertragsschluss

  1. Die Angebote auf unserer Internetseite stellen unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, bei der maximum-electronic Waren zu bestellen.
  2. Die Bestellung des Kunden über Internet stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
  3. Der Zugang dieser Bestellung wird von der maximum-electronic unverzüglich durch eine automatische Bestellbestätigung bestätigt. Dadurch erhält der Kunde Sicherheit, dass seine Bestellung eingegangen ist. Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes durch die maximum-electronic dar.
  4. Das Bestellangebot des Kunden wird durch die maximum-electronic durch eine E-Mail (Auftragsbestätigung) oder Auslieferung der Ware binnen kurzer Zeit vorgenommen. Erst damit kommt der Kaufvertrag zustande.
  5. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der maximum-electronic, Inhaber Wolfgang Bender, Alicenstr. 6, 64293 Darmstadt. Weitere Einzelheiten zum Verkäufer finden Sie im Impressum. Wir sind erreichbar per E-Mail unter info@maximum-electronic.com.
  6. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Angebote auf unserer Internetseite, unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Andere Vereinbarungen zur Vertragsausführung, insbesondere nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Solche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Wir behalten uns Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Produktänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vor.

III. Beschaffenheit unserer Ware

  1. Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot auf der Internetseite oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller als solche vereinbart haben. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
  2. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir dem Besteller unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche im Garantiefall zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben. Die Rechte des Bestellers aus der Garantie ergeben sich im Garantiefall ausschließlich aus der Garantieerklärung. Die Garantieerklärung ist schriftlich niederzulegen.

IV. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Darmstadt oder ab Lager unserer Vorlieferanten.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
  3. Der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand zur Verfügung gestellt haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Betriebsstätte bzw. Lagers des Vorlieferanten. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Besteller über. Dies gilt auch, wenn Lieferung “frachtfrei” vereinbart worden ist.
  4. Transportschäden müssen sofort dem Frachtführer gemeldet werden.

V. Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte

  1. Unsere Lieferfristen gelten ab Abgang Lager Darmstadt oder ab Lager unseres Vorlieferanten.
  2. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.
  3. Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
  4. In den Fällen der Ziffer V. 2 und 3 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Besteller unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen der Ziffer V. 2 bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung in den Fällen der Ziffer V. 3 informiert haben und dem Besteller unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten. Wir verpflichten uns ausdrücklich zur unverzüglichen Information und Rückerstattung nach Satz 1 gegenüber dem Besteller.
  5. Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen der nachfolgenden Ziffer X.

VI. Preise und Zahlungen

  1. Unsere Preise gelten brutto (inkl. Umsatzsteuer) ab Werk inklusive Verpackung, es sei denn, wir haben mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Es gelten die bei Vertragsabschluss auf unserer Internetseite ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns das Recht vor, die auf der Internetseite angeführten Preise zu ändern, wenn wir den Besteller über die Preisänderung rechtzeitig vor Vertragsabschluss informieren. Wir behalten uns ferner das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Vertrages unsere Einkaufs- und Lieferkosten aus von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Tariferhöhungen, Materialpreiserhöhungen, Steuererhöhungen etc.) erhöhen und wir den Besteller über die Preiserhöhung rechtzeitig vor Lieferung informieren.
  3. Der Mindestauftragswert beträgt 15,00 € brutto. Bestellungen unter dem Mindestauftragswert werden nur gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € angenommen.
  4. Lieferungen innerhalb Deutschland erfolgen versandkostenfrei, es sei denn, die Versendung erfolgt auf Wunsch des Bestellers als Expresslieferung, Luftfracht, Schnellpaket etc.; die Kosten einer solchen Sonderversendung trägt der Besteller. Versandkosten für den Rücktransport von Verpackungsmaterialien, die wir zurücknehmen, trägt der Besteller.
  5. Zahlungen erfolgen per Vorauskasse, es sei denn, wir haben mit dem Besteller etwas anderes vereinbart.
  6. Wechsel nehmen wir nicht entgegen. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift der Scheckbeträge erfolgt erst, wenn uns der Gegenwert endgültig zur Verfügung steht.
  7. Wird eine Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum Besteller sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferungen bereits erbracht haben. Dies gilt auch dann, wenn wir bereits Schecks angenommen haben. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Bestellers nahelegt. Dasselbe gilt, wenn sich der Besteller mit mindestens zwei Rechnungen im Zahlungsverzug befindet. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, dem Besteller eine angemessene Frist zu setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferungen nach seiner Wahl entweder die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen, können wir Vorauskasse verlangen.
  8. Bei Zahlungsverzug des Bestellers stehen uns Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
  9. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen und fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
  10. Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung, die nicht in einer Geldforderung besteht, bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.

VII. Rückgabeoption

  1. Mangelfreie Waren nehmen wir nicht zurück, es sei denn, wir haben der Rückgabe ausdrücklich vorher zugestimmt. Für zurückgenommene Ware erhält der Besteller eine Gutschrift, abzüglich einer Kostenbeteiligung von 20 % des Waren-Nettowertes. Eine Rückerstattung des Kaufpreises kann der Besteller nicht verlangen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Besteller.
  2. Waren, die nicht auf unserer Internetseite angeboten werden sowie Waren, die auf Wunsch des Bestellers verändert oder angefertigt wurden, sind von der Rückgabeoption der vorstehenden Ziffer 1 ausgeschlossen. Dies gilt auch für Akkumulatoren, Batterien, Leuchtmittel, Bücher, Videos, CDs, Datenträger und Software.

VIII. Rechte und Pflichten des Bestellers bei Mängeln

  1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich bei Lieferung auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Besteller uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 10 Werktagen anzuzeigen. Verborgene Mängel hat der Besteller uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Sowohl der erkennbare als auch der verborgene Mangel ist grundsätzlich schriftlich anzuzeigen, es sei denn, die Anzeigefrist kann durch eine schriftliche Anzeige nicht eingehalten werden. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann sich der Besteller auf den Mangel nicht berufen.
  2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Besteller die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:
  • a) Liegt der Mangel in einer Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Ware, für die wir dem Besteller zusätzliche Rechte im Sinne einer Garantie nach Ziffer III. 2 für den Garantiefall durch gesonderte schriftliche Garantieerklärung eingeräumt haben, stehen dem Besteller unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der gesonderten Garantieerklärung zu.
  • b) Liegt der Mangel in einer Beschaffenheit unserer Ware, für die wir eine Garantie nach Ziffer III. 2 übernommen haben, stehen dem Besteller die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt zu.
  • c) Unterfällt der Mangel keiner Garantie im Sinne der Ziffern VIII. 2 a) und b) und liegt der Mangel in einer nur unerheblichen Abweichung von einer vereinbarten Beschaffenheit im Sinne der Ziffer III. 1, steht dem Besteller nur ein Recht auf angemessene Minderung zu. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, gilt dasselbe bei einer nur unerheblichen Abweichung von derjenigen Beschaffenheit, die bei Waren gleicher Art üblich ist und die der Besteller nach der Art der Ware erwarten kann, wenn sich die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst gewöhnliche Verwendung eignet.
  • d) Weicht die Beschaffenheit im Sinne Ziffer VIII. 2 c) erheblich ab, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Besteller unzumutbar, stehen dem Besteller seine sonstigen gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln zu.
  • e) Erhöhen sich unsere Aufwendungen im Falle der Nacherfüllung, weil die Ware an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs verbracht wurde, hat der Besteller uns die erhöhten Aufwendungen zu ersetzen.
  • f) Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wurde arglistig verschwiegen oder wird von einer von uns übernommenen Garantie im Sinne von Ziffer III. 2 erfasst, die dem Besteller im Garantiefall ausweislich der gesonderten Garantieerklärung auch Schadenersatzansprüche einräumt.
  • g) Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne mangelhaft oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich ein etwaiges Rücktrittsrecht des Bestellers auf die mangelhafte Ware oder dem mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden kann oder dies für den Besteller unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind vom Besteller darzulegen.
IX. Rücknahmepflichten nach dem ElektroG:

Der Besteller übernimmt die Pflicht, die für andere Nutzer als private Haushalte im Sinne von § 3 Abs. 4 ElektroG gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Besteller stellt in diesem Fall die maximum-electronic von der Rücknahmepflicht nach § 10 Abs. 2 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Sätze 1 und 2 gelten auch im Falle der Weiterveräußerung der gelieferten Ware an gewerbliche Dritte: In diesen Fällen steht es dem Besteller frei, die Rücknahmepflicht nach § 10 Abs. 2 ElektroG dem Dritten vertraglich aufzuerlegen oder die dem Dritten gegenüber bestehende Rücknahmepflicht der maximum-electronic aus § 10 Abs. 2 ElektroG selbst zu erfüllen. Der Anspruch der maximum-electronic auf Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers über die Nutzungsbeendigung bei der maximum-electronic.

X. Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss

  1. Wir haften in jedem Fall unbeschränkt für schuldhafte Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  3. In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Rechte des Bestellers, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.
  5. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  6. Soweit wir eine Garantie im Sinne von Ziffer III. 2 oder im Sinne von Ziffer III. 3 abgegeben haben, bleiben die gesetzlichen Ansprüche sowie die Ansprüche des Bestellers aus der Garantieerklärung von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

XI. Eigentumsvorbehalt


  1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware hat sich der Besteller gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Der Besteller ist dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.
  3. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt oder unsere Forderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet erscheinen. Der Besteller hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Tritt der Besteller seine Forderungen aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factoring ab, hat er uns dies anzuzeigen. Seine für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor tritt er bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Unsere Interventionskosten trägt der Besteller, dem wir unseren etwaigen Kostenerstattungsanspruch gegen den Dritten Zug-um-Zug gegen Zahlung der Interventionskosten abtreten.
  5. Der Besteller ist berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.

XII. Verjährungsfristen

  1. Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware verjähren in drei Jahren, bei gebrauchter Ware verjähren sie in einem Jahr. Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das in einem Grundstück eingetragen werden kann, besteht, verjähren in drei Jahren.
  2. Sonstige vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem Jahr.
  3. Ansprüche des Bestellers aus einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne der Ziffer III. 3 verjähren in einem Jahr; der Verjährungsbeginn richtet sich nach der gesetzlichen Rechtslage. Enthält eine Garantieerklärung eine längere Garantiefrist als zwei Jahre, beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Entdeckung des Mangels, sofern der Mangel innerhalb der Garantiefrist entdeckt wurde.
  4. Abweichend von den Ziffern XII. 1-3 gelten für folgende Ansprüche des Bestellers die gesetzlichen Verjährungsfristen:
  • a) Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB sowie
  • c) Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  1. Für Rechte des Bestellers, sich wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften entsprechend.
  2. Unsere Ansprüche gegen den Besteller verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand


  1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  2. Der Besteller verpflichtet sich, bei Weiterverkauf der Ware in das Ausland UNKaufrecht nicht auszuschließen.
  3. Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Bestellers, ist Darmstadt.
  4. Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Darmstadt. Wir haben jedoch auch das Recht, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

XV. Datenschutz
Die maximum-electronic verarbeitet die von ihr erhobenen Kundendaten ausschließlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt oder weitergeleitet, soweit das für die Begründung, Durchführung und Ausführung der Verträge bzw. des Kaufvertrages erforderlich ist. Unsere Datenschutzpraxis steht in Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstdatengesetz.

maximum-electronic, 2013